
Spezialabfall
Definition
Abfälle, deren Inlandverkehr und umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern.
Was gehört dazu?
Altreifen, Altkabel, Altholz, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Bauabfälle, Schrottschutt, Aushub, Altspeiseöl.
Wie entsorgen?
Handel, Gemeindesammelstelle, eventuell KEZO
Entsorgungsmöglichkeiten
Für die verschiedenen Spezialabfälle gelten unterschiedliche Richtlinien.
Je nach Material, Menge und Herkunft unterscheiden sich die Entsorgungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Industrie/Gewerbe.
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Direktanlieferung.
Elektroschrott

Alles was einen Stecker und/oder ein Batteriefach hat, gehört zu den elektrischen, bzw. elektronischen Geräten. Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör müssen an Sammelstellen übergeben werden. Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte ist möglich, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.
Direktanlieferung durch Privatpersonen
In der KEZO können kleine und grosse elektrische und elektronische Geräte sowie Elektronik abgegeben werden.
Direktanlieferung duch Industrie/Gewerbe
Die KEZO akzeptiert nur Kleinmengen.
Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden.
Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie z.B. Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör wie CDs und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden.
Achtung: Toner und Tintenpatronen aus Druckern werden in den SWICO-Abgabestellen nur entgegen genommen, wenn sie sich in Geräten befinden. Ansonsten müssen Toner oder Tintenpatronen aus Druckgeräten über den Handel zurückgegeben werden. Sie gehören nicht in den Kehricht!
Altöl

Altöl ist der Sammelbegriff für gebrauchtes Mineral- und Speiseöl. Mineralöle stammen vorwiegend aus Motoren und Getrieben, Speiseöle aus Friteusen.
Altöle sind Sonderabfälle und müssen als solche behandelt werden. Es ist verboten, Altöl via Klär- oder Kehrichtverbrennungsanlage zu beseitigen.
Kleine Mengen können in der Regel in Ihrer Wohngemeinde entsorgt werden. Informationen rund um die Entsorgung von Altöl und die Sammelstellen sind im Abfallkalender oder auf der Homepage Ihrer Gemeinde aufgelistet (KEZO-Gemeinden).
Die Direktanlieferung ist für Private und Gewerbebetriebe nicht möglich.
Altreifen

Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, eine Sammlung für Altreifen anzubieten. Jedoch besteht für Pneu-Hersteller und -Händler eine Rücknahmepflicht für Altreifen (Altpneus) der von ihnen vertriebenen Marken.
- Die KEZO akzeptiert Altreifen von Privatfahrzeugen, mit und ohne Felgen, 24" Felgen von LKWs, Gummimatten etc.
- Altreifen über 110 cm ∅ von Traktoren und Baggern sowie Traxraupen (alle Dimensionen) werden nicht entgegen genommen.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten