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Transportverbund

Die KEZO ist in 18 von 36 Verbandsgemeinden beauftragt, den Sammeldienst zu organisieren. Sie schliesst daher nach Rücksprache mit den Gemeinden mit Transportunternehmern aus der KEZO-Region Verträge ab. Sie legt zusammen mit den Gemeinden die Sammeltage und -routen fest. Mit total 11 Sammelfahrzeugen werden in den 18 Gemeinden der Hauskehricht und Gewerbekehricht eingesammelt und der Verbrennung zugeführt. 

Auch Karton, Grüngut, Metall und Grubengut werden an speziellen Tagen eingesammelt und bei den entsprechenden Recyclingfirmen angeliefert.

Wägeeinrichtungen

Alle Fahrzeuge sind mit Wägeeinrichtungen ausgerüstet. In 18 Gemeinden wird der Gewerbekehricht direkt am Fahrzeug gewogen und die Kosten werden den Gewerbetreibenden durch die KEZO in Rechnung gestellt. Die den Gemeinden verbleibenden Kosten für den Sammeldienst liegen weit unter dem vom Preisüberwacher als maximal zulässig festgelegten Preis pro Tonne.

Ökologie beim Sammeldienst

Die Mehrheit der KEZO Transportflotte fährt mit Euro-6-Motoren. Ebenfalls sind drei Fahrzeuge mit Gasantrieb im Einsatz. Reduzierter Partikelausstoss, minimale Stickstoffemissionen und verringerter Treibstoffverbrauch garantieren einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. Die Fahrzeuge geniessen eine regelmässige und professionelle Wartung, damit ein hundertprozentiger Einsatz aller Fahrzeuge jederzeit gewährleistet werden kann. 

Seit November 2020 ist ein voll-elektrisches Nutzfahrzeug für die KEZO im Sammelgebiet der Verbandsgemeinden unterwegs.

Allgemeine Nutzungsbedigungen Container Chip

Bestellung, Nutzung und Rückgabe des Datenchips

Die Bestellung erfolgt ausschliesslich mit dem Bestellformular.

Der Datenchip wird von der KEZO zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Datenchip bleibt Eigentum der KEZO. Wird der Chip nicht mehr benötigt, ist dies umgehend der KEZO mitzuteilen. Die Demontage der Datenchips erfolgt durch die KEZO.

Die nutzende Person des Datenchips haftet bis zur Rückgabe des Chips oder bis zur erfolgten Mutationsmeldung für die Abfallgebühren, die durch weiteren Gebrauch des Containers entstehen.

Ein Verlust oder die Beschädigung des Datenchips ist umgehend der KEZO mitzuteilen. Der Chip wird gegen eine Gebühr von CHF 20.00 ersetzt.

Mutationsmeldung

Eigentümerwechsel, Mutation der Rechnungsadresse oder Änderung des Containerstandorts sind der KEZO umgehend schriftlich mit einer mitzuteilen. Der Datenchip darf nicht ohne Mutationsmeldung auf Dritte übertragen werden.

Gewichtsabhängige Verrechnung der Abfallgebühren mit Datenchip

Die Montage eines Datenchips ist nur an Containern möglich, die mit den Kehrichtfahrzeugen kompatibel sind. Die KEZO stellt das Gewicht der bereitgestellten Abfallmenge und die erhobene Leerungsgebühr in Rechnung. Bei Rückgabe des Datenchips werden die offenen Beträge umgehend in Rechnung gestellt. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Wird die Zahlungsaufforderung bis zur zweiten Mahnung nicht beglichen, wird die Leerung des Containers bis zur Zahlung des offenen Betrages eingestellt. 

Bereitstellung des Containers zur Leerung

Die Bereitstellung des Containers muss bis spätestens um 07.00 Uhr des Abfuhrtages (gemäss Abfallplan Ihrer Gemeinde) erfolgen. Zu spät bereitgestellte Container oder Container mit nicht ordnungsgemäss montiertem Datenchips werden von der KEZO nicht geleert. Container mit privaten Schliesssystemen müssen für die Kehrichtabfuhr zugänglich und leerungsfähig bereitgestellt werden. Die KEZO behält sich vor, defekte Container stehen zu lassen. Für Defekte an privaten Gegenständen, welche an Containern angebracht werden, oder für Defekte infolge überfüllter Container übernimmt die KEZO keine Haftung.